Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien ist überfällig
Fehlende zwischenstaatliche Vereinbarungen zwischen Deutschland und Brasilien gefährden die Zusammenarbeit
von Dr. Werner Brandt

Seit 2006 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Brasilien
Doch das Fehlen bilateraler Vereinbarungen erschwert die wirtschaftlichen Beziehungen. Seit 2006 besteht kein gültiges zwischenstaatliches Doppelbesteuerungsabkommen mehr für den Geschäftsverkehr zwischen den beiden Ländern. Seit fünf Jahren gibt es keine Mindeststandards für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mehr. Für die deutsche Wirtschaft haben sich Investitionen und die Geschäftstätigkeit in Brasilien verteuert. Das erschwert die Zusammenarbeit der Wirtschaftspartner beider Länder. Was bislang an „fehlendem Entgegenkommen und Interesse“ scheiterte, droht zum Standortnachteil zu werden. Die Probleme lassen sich an einigen Beispielen illustrieren:
– Brasilien investiert derzeit in hohem Umfang in den Ausbau seiner Infrastrukturen: Es entstehen Flughäfen und Häfen für den Handel, Anlagen zum Ausbau der Förderung von Rohstoffen sowie Infrastrukturen für die kommenden sportlichen Großereignisse. Bis 2016 werden etwa 300 Milliarden US-Dollar investiert. Dabei könnten in Deutschland entwickelte Technologien von großem Nutzen sein. Doch der Transfer von Technologie wird durch hohe Steuern verteuert. Es handelt sich insbesondere um Quellensteuern auf Lizenzen und technische Dienstleistungen in Höhe von 15 Prozent sowie um sonstige Abgaben wie z. B. die brasilianische CIDE-Abgabe auf den Transfer von Technologie in Höhe von zehn Prozent.
– Von großer Bedeutung für das wirtschaftliche Wachstum ist der Aufbau von Know-how. Laut Brasscom, dem brasilianischen IT-Verband, werden der Branche bis Ende 2013 etwa 140.000 Fachkräfte fehlen. Der Austausch von Arbeitnehmern und der Transfer von Know-how werden mangels zwischenstaatlicher Vereinbarungen zum Besteuerungsrecht aber erschwert, wenn nicht gar verhindert. Der administrative Aufwand zum Erreichen einer ausgewogenen Besteuerung macht den Austausch von Lehrkräften und Forschern von vornherein unattraktiv.
– Brasilien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern wie Spanien, Österreich, Frankreich und den Niederlanden abgeschlossen. Deutschland hat bestehende Abkommen mit Uruguay und Argentinien. Wenn dort einfacher investiert werden kann, dann fließen die Investitionen unmittelbar in die Nachbarländer, vorbei an Deutschland und Brasilien. Die fehlenden steuerlichen Rahmenbedingungen behindern damit wirtschaftlich sinnvolle Transaktionen und Investitionen.
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